Auswandern Steuern: So planst Du Deinen Wegzug aus Deutschland steuerlich optimal
Stell Dir vor, Du könntest Deine Steuerlast um 50 % oder mehr senken, ohne gegen Gesetze zu verstoßen. Für viele Unternehmer und Selbstständige in Deutschland klingt das zu schön, um wahr zu sein. Doch mit der richtigen Planung und einem durchdachten Umzug ins Ausland ist genau das möglich. Das Thema Auswandern Steuern beschäftigt immer mehr Gründer, Freelancer und Gesellschafter – und das aus gutem Grund.
In Deutschland summieren sich Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialabgaben schnell auf eine effektive Belastung von über 45 %. Wer zusätzlich eine Kapitalgesellschaft führt, zahlt auf Unternehmensgewinne rund 30 % Steuern. Im Vergleich dazu bieten Länder wie Zypern deutlich attraktivere Rahmenbedingungen – bei voller EU-Zugehörigkeit und Rechtssicherheit.
Dieser Ratgeber zeigt Dir, wie Du Deinen Wegzug steuerlich sauber planst, welche Fallstricke Du vermeiden musst und warum die Auswanderung nach Zypern für viele Unternehmer die beste Option ist.
Das Wichtigste zum Thema Auswandern Steuern auf einen Blick:
- Die Steuerpflicht in Deutschland endet erst, wenn weder Wohnsitz noch gewöhnlicher Aufenthalt bestehen.
- Die Wegzugsteuer (§ 6 AStG) besteuert fiktive Gewinne auf Unternehmensanteile – bereits ab 1 % Beteiligung.
- Zypern bietet zwei Wege zur steuerlichen Ansässigkeit: die 183-Tage-Regel und die 60-Tage-Regel.
- Der Non-Dom-Status macht Dividenden und ausländische Kapitaleinkünfte in Zypern steuerfrei.
- Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern regelt die Zuordnung der Einkünfte.
- Seit 2025 beträgt die Körperschaftsteuer in Zypern 15 % (zuvor 12,5 %).
Auswandern Steuern verstehen: Wann endet Deine Steuerpflicht in Deutschland?
Viele glauben, dass mit der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt das Thema erledigt ist. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Für das Finanzamt zählt nicht der Meldezettel, sondern Dein tatsächlicher Lebensmittelpunkt. Die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland besteht weiter, solange Du einen Wohnsitz oder Deinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hast.
Ein Wohnsitz im steuerrechtlichen Sinne ist jede Wohnung, die Dir jederzeit zur Verfügung steht – auch wenn Du sie nur selten nutzt. Die Wohnung Deiner Eltern, in der noch ein Zimmer für Dich bereitsteht? Kann als Wohnsitz gewertet werden. Eine Ferienwohnung, die Du gelegentlich nutzt? Ebenso. Das deutsche Steuerrecht ist hier streng.
Der gewöhnliche Aufenthalt wird vermutet, wenn Du Dich mehr als sechs Monate zusammenhängend in Deutschland aufhältst. Aber auch kürzere, regelmäßige Aufenthalte können ausreichen, wenn sie zeigen, dass Deutschland faktisch Dein Lebensmittelpunkt geblieben ist.
Was das Finanzamt prüft:
- Ist eine Wohnung in Deutschland jederzeit nutzbar? → Risiko: Wohnsitz
- Hältst Du Dich regelmäßig mehr als 183 Tage in Deutschland auf? → Risiko: Gewöhnlicher Aufenthalt
- Wo leben Deine Familienmitglieder (Ehepartner, Kinder)? → Risiko: Familiärer Lebensmittelpunkt
- Wo wird Dein Unternehmen tatsächlich geleitet? → Risiko: Ort der Geschäftsleitung
- Wo hast Du Bankkonten, Mitgliedschaften, soziale Bindungen? → Risiko: Wirtschaftliche Interessen
Selbst wenn Du Deinen Wohnsitz aufgibst, kannst Du weiterhin beschränkt steuerpflichtig sein – nämlich für Einkünfte aus deutschen Quellen. Dazu zählen Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien, Geschäftsführergehälter von deutschen Firmen oder Gewinne aus inländischen Betriebsstätten.
Die Wegzugsteuer: Das größte Risiko beim Auswandern mit Unternehmensanteilen
Für Unternehmer mit Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG die kritischste Hürde. Sie greift bereits ab einer Beteiligung von nur 1 % und unterstellt beim Wegzug eine fiktive Veräußerung Deiner Anteile. Das bedeutet: Du zahlst Steuern auf einen Gewinn, den Du nie realisiert hast.
Konkretes Rechenbeispiel zur Wegzugsteuer:Ein Unternehmer hält 100 % der Anteile an seiner GmbH. Die Anschaffungskosten betrugen 25.000 €, der aktuelle Verkehrswert liegt bei 500.000 €.
Fiktiver Veräußerungsgewinn: 500.000 € – 25.000 € = 475.000 €
Bei einem Steuersatz von 26,375 % (Kapitalertragsteuer + Soli) ergibt sich eine Wegzugsteuer von ca. 125.300 € – ohne dass ein Euro tatsächlich geflossen ist.
Die gute Nachricht: Bei einem Wegzug innerhalb der EU oder des EWR kann die Wegzugsteuer in sieben gleichen Jahresraten gezahlt werden. Eine komplette Stundung wie früher ist seit der Reform 2022 jedoch nicht mehr möglich. Bei einem Wegzug in Drittstaaten wird die Steuer sofort fällig.
Wer seine Wegzugsbesteuerung legal minimieren möchte, muss früh planen. Strategien wie die Umwandlung in eine Personengesellschaft, die zeitliche Streckung des Wegzugs über mehrere Jahre oder die Nutzung von Holding-Strukturen können die Belastung erheblich reduzieren – aber nur mit professioneller Beratung.
Checkliste: Das brauchst Du vom Steuerberater zur Wegzugsteuer
- Aktuelle Beteiligungsquote und Anschaffungskosten Deiner Anteile
- Gutachterliche Bewertung des Verkehrswerts der Kapitalgesellschaft
- Geplantes Wegzugsdatum und Zielland
- Prüfung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)
- Berechnung der Wegzugsteuer (Worst Case / Best Case)
- Antrag auf Ratenzahlung mit allen erforderlichen Unterlagen
- Dokumentation zur Vermeidung einer deutschen Betriebsstätte
Warum Zypern? Die steuerlichen Vorteile im Detail
Zypern hat sich in den letzten Jahren zum bevorzugten Ziel für Unternehmer entwickelt, die legal Steuern sparen möchten. Anders als manche vermuten, ist Zypern kein Steuerparadies im klassischen Sinne, sondern ein vollwertiges EU-Mitglied mit transparentem Steuersystem. Genau das macht den Standort so wertvoll: Du profitierst von niedrigen Steuersätzen ohne die Nachteile von Offshore-Konstruktionen.
Die wichtigsten Steuervorteile in Zypern (Stand 2025):
- Körperschaftsteuer: 15 % auf Unternehmensgewinne (seit 2025, zuvor 12,5 %)
- Non-Dom-Status: Dividenden und ausländische Zinsen sind 17 Jahre lang steuerfrei
- Keine Quellensteuer: Auf Dividenden an Nichtansässige und innerhalb der EU
- IP-Box-Regime: Effektive Besteuerung von geistigem Eigentum mit nur 2,5 %
- Steuerfreie Veräußerungsgewinne: Auf ausländische Beteiligungen
- 60+ Doppelbesteuerungsabkommen: Schutz vor Mehrfachbesteuerung
Die aktuelle Steuerreform in Zypern hat zwar die Körperschaftsteuer von 12,5 % auf 15 % angehoben, um den EU-Mindeststandards zu entsprechen. Trotzdem bleibt Zypern eines der Länder mit den niedrigsten Steuern in Europa. Zum Vergleich: In Deutschland liegt die effektive Steuerbelastung für Kapitalgesellschaften bei rund 30 %.
Die zwei Wege zur steuerlichen Ansässigkeit in Zypern
Zypern bietet zwei Optionen, um steuerlich ansässig zu werden. Welche für Dich passt, hängt von Deinem Lebensstil und Deinen geschäftlichen Aktivitäten ab.
Option 1: Die 183-Tage-RegelDie klassische Variante: Wer sich mindestens 183 Tage im Kalenderjahr in Zypern aufhält, gilt automatisch als steuerlich ansässig. Diese Regel ist eindeutig und leicht nachzuweisen. Sie eignet sich für Unternehmer, die ohnehin planen, den Großteil des Jahres auf Zypern zu verbringen.
Option 2: Die 60-Tage-RegelDie flexiblere Alternative für Unternehmer mit internationalem Lebensstil. Voraussetzungen:
- Mindestens 60 Tage Aufenthalt in Zypern pro Jahr
- Kein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in einem anderen Land
- Keine steuerliche Ansässigkeit in einem anderen Land
- Geschäftstätigkeit in Zypern (z. B. als Direktor einer zyprischen Firma) ODER Anstellung bei einem zyprischen Unternehmen ODER Halten von Geschäftsräumen auf Zypern
Die 60-Tage-Regel ist besonders attraktiv für digitale Unternehmer und Freelancer, die flexibel reisen möchten. Sie erfordert jedoch eine saubere Dokumentation und echte geschäftliche Substanz auf Zypern.
Der Non-Dom-Status: 17 Jahre steuerfreie Dividenden
Das Herzstück der zyprischen Steuervorteile für Privatpersonen ist der Non-Dom-Status (Non-Domiciled). Er befreit Dich von der sogenannten Special Defence Contribution (SDC) – einer Steuer auf Dividenden, Zinsen und Mieteinnahmen aus dem Ausland.
Konkretes Beispiel zum Non-Dom-Vorteil:Ein Unternehmer mit zyprischer Ltd. erzielt 200.000 € Gewinn. In Zypern zahlt die Firma 15 % Körperschaftsteuer = 30.000 €. Es verbleiben 170.000 € zur Ausschüttung.
Ohne Non-Dom: 17 % SDC auf Dividenden = 28.900 € zusätzliche Steuer
Mit Non-Dom: 0 € auf Dividenden
Ersparnis durch Non-Dom: 28.900 € pro Jahr
Um den Non-Dom-Status zu erhalten, darfst Du in den letzten 17 Jahren vor Deinem Zuzug nicht steuerlich in Zypern ansässig gewesen sein. Der Status gilt dann für 17 aufeinanderfolgende Jahre – eine der längsten Laufzeiten in Europa. Wer als Selbstständiger nach Zypern zieht, kann so erheblich profitieren.
- Steuerliche Struktur – Welche Modelle (Non-Dom, steuerfreie Dividenden etc.) für deine Situation sinnvoll sind.
- Steuerliche Ansässigkeit – Ob die 60-Tage- oder 183-Tage-Regelung zu deiner Strategie passt.
- Optimale Unternehmensform – Welche Struktur für deine Ziele am besten geeignet ist.
- Rechtssichere Umsetzung – EU-konforme Strukturen für eine legale und nachhaltige Lösung.
Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Zypern
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern regelt, welches Land welche Einkünfte besteuern darf. Es verhindert, dass Du dieselben Einnahmen in beiden Ländern versteuern musst.
Zuordnung der wichtigsten Einkunftsarten nach dem DBA:
| Einkunftsart | Besteuerungsrecht | Hinweise |
|---|---|---|
| Unternehmensgewinne | Ansässigkeitsstaat (Zypern) | Keine Betriebsstätte in DE |
| Dividenden | Zypern (mit Non-Dom: steuerfrei) | Max. 15 % Quellensteuer DE |
| Geschäftsführergehalt | Sitzstaat der Gesellschaft | Bei DE-GmbH: in DE steuerpflichtig |
| Mieteinnahmen (Immobilien) | Belegenheitsstaat (Deutschland) | Progressionsvorbehalt in CY |
| Zinseinkünfte | Ansässigkeitsstaat (Zypern) | Mit Non-Dom: steuerfrei |
Wichtig: Das DBA schützt Dich nur, wenn Du nachweisen kannst, dass Dein Lebensmittelpunkt tatsächlich in Zypern liegt. Die Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate) ist dabei Dein wichtigstes Dokument.
Dein Fahrplan: Auswandern Steuern Schritt für Schritt
Ein erfolgreicher Wegzug ist kein spontaner Entschluss, sondern ein Projekt, das Monate – idealerweise Jahre – im Voraus geplant wird. Die folgende Roadmap zeigt Dir die wichtigsten Schritte.
Phase 1: 12–6 Monate vor dem Wegzug
Analyse und Strategieentwicklung:
- Vollständige Aufstellung aller Beteiligungen, Einkünfte und Vermögenswerte
- Gutachterliche Bewertung Deiner Unternehmensanteile (Verkehrswert)
- Berechnung der potenziellen Wegzugsteuer (Best/Worst Case)
- Prüfung von Optimierungsstrategien (Umwandlung, Stundung, Ratenzahlung)
- Entscheidung für 183-Tage- oder 60-Tage-Regel in Zypern
- Konsultation mit spezialisiertem Steuerberater (Deutschland + Zypern)
Phase 2: 6–3 Monate vor dem Wegzug
Konkrete Vorbereitung:
- Wohnung in Deutschland aufgeben oder nachweisbar untervermieten
- Mietvertrag oder Immobilienkauf auf Zypern abschließen
- Gegebenenfalls zyprische Limited gründen
- Geschäftskonto auf Zypern eröffnen
- Lokale Telefonnummer und Geschäftsadresse einrichten
- Krankenversicherung für Zypern organisieren
Phase 3: Der Umzug und die ersten 90 Tage
Umsetzung und Dokumentation:
- Abmeldung in Deutschland mit klarem Wegzugsdatum
- Registrierung auf Zypern (Yellow Slip / MEU3)
- Beginn der sauberen Aufenthaltsdokumentation (Flugtickets, Rechnungen, Utility Bills)
- Beantragung der Steuernummer (TIC) in Zypern
- Non-Dom-Status beantragen
- Erste Geschäftsaktivitäten dokumentieren
Phase 4: Das erste Jahr nach dem Wegzug
Konsolidierung und Nachweis:
- Strenge Einhaltung der Aufenthaltsregeln (183 oder 60 Tage)
- Aufenthalte in Deutschland auf unter 90 Tage begrenzen
- Board Meetings und Geschäftsentscheidungen auf Zypern dokumentieren
- Ansässigkeitsbescheinigung beantragen
- Erste Steuererklärung in Zypern einreichen
- Regelmäßige Überprüfung mit Steuerberater
Wir besprechen deine steuerliche Ausgangslage und zeigen dir die nächsten konkreten Schritte – von der Steuerresidenz bis zur Firmengründung. Jetzt Erstgespräch vereinbaren:
Drei Praxisfälle: So funktioniert Auswandern Steuern konkret
Theorie ist wichtig, aber konkrete Beispiele zeigen, wie die Umsetzung in der Praxis aussieht. Hier sind drei typische Szenarien.
Fall A: GmbH-Gesellschafter mit 100 % BeteiligungAusgangslage: Max (42) ist Alleingesellschafter einer IT-Beratung GmbH mit 300.000 € Jahresgewinn. Er zahlt in Deutschland rund 100.000 € Unternehmenssteuern plus Einkommensteuer auf sein Geschäftsführergehalt.
Risiko: Wegzugsteuer auf die GmbH-Anteile (Verkehrswert geschätzt 1,2 Mio. €)
Lösung:
- 18 Monate vor Wegzug: Bewertungsgutachten erstellen lassen
- Prüfung der Umwandlung in GmbH & Co. KG (keine Wegzugsteuer bei Personengesellschaften)
- Alternative: Ratenzahlung über 7 Jahre beantragen
- Parallel: Zyprische Holding gründen für künftige Geschäfte
- Geschäftsführergehalt von deutscher GmbH auf zyprische Ltd. verlagern
Ergebnis nach 3 Jahren: Steuerersparnis von ca. 45.000 € jährlich durch niedrigere Körperschaftsteuer und Non-Dom-Status auf Dividenden.
Fall B: Freelancer mit Kunden in DeutschlandAusgangslage: Lisa (35) ist selbstständige UX-Designerin mit 120.000 € Jahresumsatz, ausschließlich deutsche Kunden.
Risiko: Bei Weiterführung der deutschen Kunden könnte das Finanzamt eine Betriebsstätte in Deutschland unterstellen.
Lösung:
- Gründung einer zyprischen Ltd. als Vertragspartner der Kunden
- Keine physische Präsenz in Deutschland für die Arbeit
- Alle Arbeiten werden remote von Zypern aus erbracht
- Rechnungsstellung über die zyprische Ltd.
- 60-Tage-Regel nutzen für maximale Flexibilität
Ergebnis: Statt 45 % Einkommensteuer in Deutschland zahlt Lisa 15 % Körperschaftsteuer in Zypern. Die Dividendenausschüttung ist dank Non-Dom steuerfrei. Ersparnis: ca. 35.000 € pro Jahr.
Fall C: Unternehmer mit Mieteinnahmen aus DeutschlandAusgangslage: Thomas (50) besitzt zwei Mehrfamilienhäuser in München mit 80.000 € Mieteinnahmen jährlich. Er möchte nach Zypern auswandern und dort eine Beratungsfirma gründen.
Risiko: Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien bleiben in Deutschland steuerpflichtig (beschränkte Steuerpflicht).
Lösung:
- Akzeptieren, dass die Mieteinnahmen weiterhin in Deutschland versteuert werden müssen
- Prüfung, ob Verkauf und Reinvestition auf Zypern langfristig vorteilhafter ist
- Neue Beratungseinkünfte über zyprische Ltd. strukturieren
- Non-Dom-Status für künftige Kapitalerträge sichern
- Saubere Trennung der Einkunftsquellen
Ergebnis: Auf die Mieteinnahmen zahlt Thomas weiterhin ca. 25.000 € Steuern in Deutschland. Die neuen Beratungseinkünfte von 150.000 € werden jedoch nur mit 15 % in Zypern besteuert. Gesamtersparnis gegenüber vollständigem Verbleib in Deutschland: ca. 40.000 € jährlich.
Die häufigsten Fehler beim Auswandern Steuern – und wie Du sie vermeidest
In der Beratung sehen wir immer wieder dieselben Stolperfallen. Hier die kritischsten Punkte:
Fehler 1: Wohnsitz in Deutschland nicht vollständig aufgegebenDas Problem: Eine Wohnung, die Dir „jederzeit zur Verfügung steht“, begründet einen Wohnsitz – auch ohne Mietvertrag auf Deinen Namen.
Die Lösung: Wohnung kündigen, verkaufen oder nachweisbar langfristig an Dritte vermieten. Auch das Kinderzimmer bei den Eltern kann kritisch sein.
Fehler 2: Aufenthaltstage nicht dokumentiertDas Problem: Ohne Nachweise kann das Finanzamt Deinen tatsächlichen Aufenthalt anzweifeln.
Die Lösung: Führe ein Reisetagebuch. Sichere Boardingpässe, Hotelrechnungen, Stromrechnungen, Kontoauszüge mit lokalen Transaktionen. Apps wie TaxTracker oder manuelle Excel-Listen helfen.
Fehler 3: Wegzugsteuer ignoriert oder unterschätztDas Problem: Viele Unternehmer erfahren erst nach dem Umzug von der Wegzugsbesteuerung – dann ist es zu spät für Optimierungen.
Die Lösung: Frühzeitige Bewertung der Anteile und Berechnung der Steuerlast. Strategien wie Umwandlung oder zeitliche Streckung müssen vor dem Wegzug umgesetzt werden.
Fehler 4: Keine echte Substanz im neuen LandDas Problem: Eine reine Briefkastenfirma wird weder von deutschen noch von internationalen Behörden akzeptiert.
Die Lösung: Echtes Büro (kein reiner Virtual-Office-Service), lokale Mitarbeiter oder Dienstleister, dokumentierte Geschäftstätigkeit, Board Meetings vor Ort.
Fehler 5: Geschäftsleitung faktisch in DeutschlandDas Problem: Wenn alle wichtigen Entscheidungen weiterhin von Deutschland aus getroffen werden, liegt dort der Ort der Geschäftsleitung – mit entsprechender Steuerpflicht.
Die Lösung: Strategische Entscheidungen nachweislich auf Zypern treffen. Meeting-Protokolle, E-Mail-Verkehr und Vertragsunterschriften sollten den zyprischen Standort dokumentieren.
Warum Zypern besser passt als andere Niedrigsteuerländer
Neben Zypern werben auch andere Länder um Unternehmer mit niedrigen Steuern. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, warum Zypern für viele die beste Wahl ist.
| Kriterium | Zypern | Portugal (NHR) | Dubai (UAE) | Malta |
|---|---|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 15 % | 21 % | 9 % | 35 % (effektiv 5 %) |
| Dividenden (Privatperson) | 0 % (Non-Dom) | 28 % | 0 % | 15 % |
| EU-Mitglied | ✓ Ja | ✓ Ja | ✗ Nein | ✓ Ja |
| DBA mit Deutschland | ✓ Ja | ✓ Ja | ✓ Ja | ✓ Ja |
| Mindestaufenthalt | 60 Tage möglich | 183 Tage | Flexibel | 183 Tage |
| Sprache | Englisch weit verbreitet | Portugiesisch | Englisch/Arabisch | Englisch/Maltesisch |
| Lebensqualität | Hoch, 300+ Sonnentage | Hoch | Hoch, aber sehr heiß | Gut, aber begrenzt |
Dubai mag auf den ersten Blick attraktiver wirken, doch als Nicht-EU-Land fehlen wichtige Vorteile wie die Niederlassungsfreiheit und der vereinfachte Geschäftsverkehr innerhalb Europas. Portugal hat sein NHR-Programm stark eingeschränkt, und Malta ist räumlich sehr begrenzt mit entsprechend hohen Lebenshaltungskosten.
Zypern bietet die beste Kombination aus niedrigen Steuern, EU-Vorteilen, Rechtssicherheit und hoher Lebensqualität. Das Leben auf der Insel vereint mediterranes Flair mit moderner Infrastruktur – ideal für Unternehmer, die Arbeit und Lebensqualität verbinden möchten.
Für wen Zypern nicht die beste Wahl ist
Ehrlichkeit ist wichtig: Zypern passt nicht für jeden. Diese Situationen sprechen gegen einen Umzug:
- Du möchtest faktisch in Deutschland wohnen bleiben und nur „auf dem Papier“ auswandern → Das funktioniert nicht und führt zu erheblichen Problemen mit dem Finanzamt
- Deine Kunden verlangen physische Präsenz in Deutschland → Eine Betriebsstätte in Deutschland macht viele Steuervorteile zunichte
- Du hast Familie, die nicht mitziehen kann oder will → Der familiäre Lebensmittelpunkt bleibt dann in Deutschland
- Du erwartest ein Land ohne jegliche Steuern → Zypern ist ein Niedrigsteuerland, kein steuerfreies Paradies
Wer mit Kindern auswandert, sollte sich auch über das Leben auf Zypern mit Familie informieren. Es gibt internationale Schulen und eine deutsche Schule in Limassol, doch die Planung erfordert zusätzliche Überlegungen.
Der nächste Schritt: Dein individueller Auswanderungsplan
Das Thema Auswandern Steuern ist komplex – aber mit der richtigen Beratung und einem klaren Plan ist es machbar. Die Vorteile sind erheblich: niedrigere Steuern, mehr finanzielle Freiheit und ein Lebensstil, der trotz einiger Herausforderungen viele Deutsche begeistert.
Der wichtigste Rat: Beginne früh. Je mehr Zeit Du hast, desto mehr Gestaltungsspielraum bleibt. Die Wegzugsbesteuerung lässt sich optimieren, Strukturen können sauber aufgebaut werden, und der Übergang wird stressfrei.
Wenn Du wissen möchtest, wie Dein persönlicher Weg nach Zypern aussehen kann, nutze unser kostenloses Strategiegespräch. Gemeinsam analysieren wir Deine Situation und entwickeln einen konkreten Fahrplan für Deinen steuerlich optimierten Wegzug.
Wir besprechen deine steuerliche Ausgangslage und zeigen dir die nächsten konkreten Schritte – von der Steuerresidenz bis zur Firmengründung. Jetzt Erstgespräch vereinbaren:
Häufig gestellte Fragen zu Auswandern Steuern
Was Klienten uns am häufigsten fragen
01 Reicht eine Abmeldung in Deutschland, um die Steuerpflicht zu beenden?
02 Was passiert mit meiner deutschen GmbH, wenn ich auswandere?
03 Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Zypern aktuell?
04 Was ist der Non-Dom-Status und wie bekomme ich ihn?
05 Kann ich als Selbstständiger mit deutschen Kunden nach Zypern auswandern?
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